Aber warum stellt kaum jemand die Frage, die sich längst aufdrängt?
Wie oft werden psychische Erkrankungen oder entsprechende Atteste genutzt, um eine Abschiebung zu verhindern?
Seit Jahren spielen psychische Erkrankungen bei Abschiebungen eine Rolle. Trotzdem wurde darüber kaum öffentlich gesprochen. Bereits 2016 erklärte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière unter Berufung auf Auswertungen aus den Ländern, dass in Nordrhein-Westfalen rund 70 Prozent der ausreisepflichtigen Personen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend machten. Gleichzeitig berichtete er von einer Berliner Stichprobe, nach der 80 Prozent der Ausreisepflichtigen zu Botschaftsterminen kurzfristig ärztliche Atteste vorlegten.
70 Prozent. 80 Prozent.
Wer diese Zahlen hört, müsste eigentlich sofort die nächste Frage stellen:
Wie viele dieser Atteste wurden überprüft? Wie viele durch unabhängige Gutachter bestätigt? Wie viele wurden als nicht ausreichend oder unbegründet zurückgewiesen?
Die Antwort ist ebenso erstaunlich wie erschreckend:
Niemand weiß es. Zumindest gibt es bis heute keine bundesweit veröffentlichten Zahlen dazu.
Es gibt keine bundesweite Statistik darüber, wie viele ausreisepflichtige Personen tatsächlich wegen einer schweren psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen oder forensischen Einrichtung behandelt werden.
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Atteste jährlich vorgelegt werden.
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Atteste überprüft werden.
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele externe Gutachten eingeholt werden.
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Atteste sich letztlich als unbegründet oder nicht ausreichend für ein Abschiebungshindernis erweisen.
Und genau hier beginnt das nächste Problem: Es geht nicht nur um fehlende Transparenz, sondern auch um viel Geld.
Ein Platz in einer psychiatrischen Klinik kostet je nach Behandlungsaufwand häufig 350 bis 700 Euro pro Tag. Im forensischen Maßregelvollzug liegen die Kosten aufgrund des hohen Personal- und Sicherheitsaufwands häufig bei 500 bis über 800 Euro täglich. Bezahlt wird das am Ende von den Steuer- und Beitragszahlern.
Trotzdem kann der Staat bis heute nicht sagen, wie viele ausreisepflichtige Personen tatsächlich in psychiatrischen oder forensischen Einrichtungen behandelt werden, wie hoch die Gesamtkosten sind und wie viele Atteste überhaupt einer unabhängigen Überprüfung standhalten.
Wie kann das sein?
Wenn gefälschte Sprachzertifikate, manipulierte Nachweise oder Fälle von Bürgergeldbetrug immer wieder auffliegen, dann ist die Frage erlaubt, ob auch ärztliche Atteste in jedem Einzelfall konsequent überprüft werden. Diese Frage richtet sich ausdrücklich nicht gegen Menschen, die tatsächlich schwer psychisch erkrankt sind. Sie richtet sich an einen Staat, der Milliarden ausgibt, aber bei einem so sensiblen Thema offenbar nicht einmal die wichtigsten Zahlen erhebt.
Ohne Transparenz gibt es kein Vertrauen. Wer nicht einmal sagen kann, wie groß ein Problem ist, kann auch nicht glaubhaft behaupten, es im Griff zu haben.
Der Fall Trier ist deshalb mehr als ein tragischer Einzelfall. Er wirft ein Schlaglicht auf eine Frage, um die die Politik seit Jahren einen großen Bogen macht.
Ilona Strunk
Die Stimme aus dem Pott
Quellen
- Rede des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière im Deutschen Bundestag vom 23. Juni 2016. Darin verweist er auf Auswertungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe:
- Nordrhein-Westfalen: Rund 70 % der ausreisepflichtigen Personen machten psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend.
- Berliner Stichprobe: Rund 80 % der Ausreisepflichtigen legten zu Botschaftsterminen kurzfristig ärztliche Atteste vor.
- Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages zum Umgang mit ärztlichen Attesten und Abschiebungshindernissen. Dort wird unter anderem die fehlende Transparenz und Datengrundlage kritisiert.