Spart der Staat eigentlich auch bei sich selbst?
Das war die Frage im zweiten Teil meiner Reihe.
Wie angekündigt beginne ich mit dem Bundeskanzleramt. Denn wenn irgendwo mit gutem Beispiel vorangegangen werden sollte, dann in der Schaltzentrale der Bundesregierung.
Ich habe Haushaltsunterlagen, Veröffentlichungen der Bundesregierung, Unterlagen des Haushaltsausschusses sowie – soweit öffentlich verfügbar - die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs miteinander abgeglichen.
Grundlage hierfür ist der sogenannte Einzelplan 04 des Bundeshaushalts. Dahinter verbirgt sich der Haushalt des Bundeskanzleramtes mit den dazugehörenden Bereichen.
Dabei bin ich gleich über eine Zahl gestolpert:
Anstieg der Planstellen zwischen 2013 und 2024 im Bundeskanzleramt um +271 %. Das entspricht 860 zusätzlichen Planstelle - dem höchsten Personalaufwuchs aller Bundesministerien.
Eine vergleichbare Gesamtübersicht für die Jahre 2025 bis 2027 ist in den veröffentlichten Unterlagen nicht enthalten. Deshalb werde ich die Personalentwicklung seit Amtsantritt der Bundesregierung Merz - soweit öffentlich nachvollziehbar - in einem gesonderten Artikel untersuchen.
Der Haushalt des Bundeskanzleramtes wächst innerhalb eines Jahres um fast eine Milliarde Euro - von rund 4,0 Milliarden Euro (2025) auf knapp 5,0 Milliarden Euro (2026). Das entspricht einem Anstieg von rund 24 %.
Diese zusätzliche Milliarde entfällt allerdings nicht allein auf das Bundeskanzleramt selbst. Zum Einzelplan 04 gehören unter anderem der Bundesnachrichtendienst sowie der Bereich Kultur und Medien. Auf alle dazugehörenden Bereiche komme ich in den nächsten Artikeln gesondert zurück.
Wie sich diese Entwicklung 2027 fortsetzt, lässt sich aus den veröffentlichten Haushaltsunterlagen nicht nachvollziehen. Gerade bei einem Haushalt dieser Größenordnung hätte ich mehr Transparenz erwartet.
Wer mehr Geld ausgibt, muss den Bürgern erklären, warum. Genau daran messe ich verantwortungsvolles staatliches Handeln.
Deshalb habe ich mir angesehen, wie der Bundesrechnungshof diese Entwicklung bewertet.
Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass sich das erklärte Ziel der Haushaltskonsolidierung im Einzelplan 04 nicht widerspiegelt. Er mahnt unter anderem mehr Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung der Flächenstandards des Bundes an, die selbstverständlich auch für das Bundeskanzleramt gelten sollten. Außerdem sieht er erhebliche Einsparpotenziale – und auf die bin ich gespannt.
Konkrete Erwiderungen des Bundeskanzleramtes auf diese Beanstandungen sind in den veröffentlichten Unterlagen nicht zu finden.
Verpflichtungsermächtigungen von rund 1,425 Milliarden Euro im Haushalt 2026. Damit geht der Bund bereits heute finanzielle Verpflichtungen ein, die den Bundeshaushalt noch bis 2035 belasten können.
Die eigentlichen Vorhaben in den veröffentlichten Unterlagen lassen sich hier nicht erkennen. Welche Projekte konkret finanziert werden und ob diese Form der Finanzierung auch die Haushaltsdarstellung bis 2027 beeinflusst, lässt sich aus den veröffentlichten Unterlagen nicht nachvollziehen.
Genau diese fehlende Transparenz hat mich bei meiner Recherche immer wieder beschäftigt.
Der geplante Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes wirft so viele finanzielle und organisatorische Fragen auf, dass ich ihn im nächsten Teil gesondert unter die Lupe nehme.