Nach langer Zeit ist Frauke Brosius-Gersdorf zurück auf der Bildfläche erschienen. Zuletzt stilisierte sich die Verfassungsrechtlerin im Gespräch mit Anne Will als Opfer einer „rechtsextremen und frauenfeindlichen Kampagne" – ihre gescheiterte Wahl zur Verfassungsrichterin, so ihre Lesart, sei nicht an ihren eigenen Positionen gescheitert, sondern an einer Verschwörung gegen ihre Person. Bürger sollten "mehr Bücher lesen" um ihre Position zu verstehen.
Eigenartig nur: Immer sucht sich Brosius-Gersdorf genau die politischen Filetstücke heraus, die am meisten schmerzen – Abtreibung, jetzt Leihmutterschaft. Es gibt kaum politischere Debatten als diese beiden. Und dennoch legt die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam stets Wert darauf, im Namen des Rechts zu sprechen, nicht der Politik. Wie ein Fisch, der beteuert, nicht zu schwimmen: Es ergibt keinen Sinn, aber er tut es trotzdem, bei jeder Gelegenheit.

Das nächste Filetstück
Nun hat sich Brosius-Gersdorf das nächste Thema gegriffen: die Leihmutterschaft. Ausgelöst durch den Rücktritt von Jens Spahn als Unions-Fraktionschef, nachdem bekannt wurde, dass er und sein Mann ein Kind über eine Leihmutter in den USA bekommen haben, positioniert sie sich im Interview mit der „Zeit" scharf gegen die CDU-Linie:
„Die Union will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht."
Spahns Schweigen zur eigenen Inanspruchnahme einer Leihmutter bezeichnet sie als „doppelbödig und politisch unglaubwürdig". Man mag ihr das nicht einmal komplett verübeln – aber es ist bezeichnend, dass Brosius-Gersdorf ausgerechnet in diesem Moment, mitten im größten Karriereknick der eigenen juristischen Laufbahn, wieder genau das Thema findet, das die größte mediale Aufmerksamkeit garantiert.
Ein Muster, kein Zufall
Wer die Chronologie betrachtet, erkennt eine Wiederholung: Erst die Abtreibungsdebatte, die maßgeblich zum Scheitern ihrer Richterwahl beitrug. Jetzt die Leihmutterschaft, exakt in dem Moment, in dem das Thema durch die Spahn-Affäre ohnehin die Schlagzeilen beherrscht. Zufall sieht anders aus.
Auch beim Streitthema AfD-Verbot hat sich Brosius-Gersdorf bereits positioniert – bei Markus Lanz sagte sie im Sommer 2024 zu den Grenzen eines möglichen Verbotsverfahrens, das eigentliche Problem sei, „dass damit dann natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist". Eine nüchterne Einschränkung, zugegeben – aber sie zeigt, dass sich Brosius-Gersdorf auch dieses politisch explosivste aller Themen nicht entgehen lässt, wenn eine Kamera läuft.
Bemerkenswert ist dabei vor allem der Kontrast: Eine Juristin, die öffentlich beklagt, Opfer einer „Kampagne" geworden zu sein, führt selbst einen bemerkenswert konfrontativen Ton gegen politische Gegner – ganze Parteien pauschal ein „Menschenbild" abzusprechen, das nicht dem Grundgesetz entspreche, ist keine zurückhaltende Wortwahl. Wer so austeilt, sollte nicht überrascht sein, wenn er auch Kritik einstecken muss, ohne das gleich als Verschwörung zu deuten.