Giorgia Meloni lässt keinen Zweifel: Wer eine Straftat begeht, muss dafür geradestehen – auch mit 15 oder 16 Jahren. Am Donnerstag verkündete die italienische Ministerpräsidentin per Video auf X, dass ihr Kabinett einen Gesetzentwurf gebilligt hat, der die Regeln für die Schuldfähgikeit Minderjähriger neu justiert. Deutschland schaut derweil zu – und diskutiert.

Was sich in Italien wirklich ändert

Fakt: Das Alter der Strafmündigkeit bleibt bei 14 Jahren. Was sich ändert, ist etwas anderes, aber nicht weniger Wirkungsvolles: Bislang musste ein Richter im Einzelfall feststellen, dass ein 14- bis 18-Jähriger überhaupt schuldfähig war, bevor er für eine Tat belangt werden konnte. Künftig gilt diese Schuldfähigkeit als vermutet – wer das Gegenteil behauptet, muss es vor Gericht beweisen, nicht mehr umgekehrt die Anklage. Beweislastumkehr! Ein Kurswechsel mit Ansage.

"Chi sbaglia deve rispondere delle proprie azioni. Anche quando è minorenne" – wer Fehler macht, muss für seine Taten geradestehen, auch als Minderjähriger, sagt Meloni im Video. Die Maßnahme treffe vor allem jene Erwachsenen, die Minderjährige als Handlanger für illegale Geschäfte missbrauchen – und jene Jugendlichen, die sich für unantastbar halten, weil sie glauben, ohnehin straffrei davonzukommen.

Regierung sieht Handlungsdruck – Kritiker widersprechen

Rom begründet den Vorstoß mit wachsender Jugendkriminalität und einer Sicherheitslage, die Handeln erfordere. Kritiker wie die linksgrüne Verbrecher-NGO Antigone halten dagegen: Italiens Jugendkriminalitätsrate liege laut Eurostat bei etwa der Hälfte des EU-Durchschnitts, gestiegen sei vor allem die strafrechtliche Reaktion selbst – seit dem verschärften Decreto Caivano von 2023.

Fakt ist jedenfalls: Die Jugendhaftanstalten sind so voll wie nie. Die Zahl der Inhaftierten stieg von 381 Ende 2022 auf 572 Ende 2025 – ein Plus von rund 50 Prozent. Erstmals in der Geschichte des Landes gelten die Jugendgefängnisse als überbelegt. Genau hier liegt Melonis Kalkül: Mehr Abschreckung soll perspektivisch weniger Straftaten und damit weniger Häftlinge bedeuten – und so die überlasteten Staatskassen entlasten. "Negative Generalprävention" nennt sich das im deutschen Strafrecht.

Deutschland: Zahlen, die man kennen sollte

Alarmierend in Deutschland: Bei den strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren – die vom deutschen Strafrecht nicht erfasst werden – stieg die Zahl der Tatverdächtigen bei schweren Delikten wie Raub, gefährlicher Körperverletzung oder Vergewaltigung um 3,3 Prozent. Ausgerechnet die Gruppe, für die es in Deutschland überhaupt keine strafrechtliche Handhabe gibt, wächst. Haupttäter sind Ausländer, Flüchtlinge und Migranten.

Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit wird in der Union zwar diskutiert, eine Mehrheit dafür ist im Bundestag derzeit nicht in Sicht.

Vorbild oder Alleingang?

Ob Melonis Gesetzentwurf tatsächlich zu weniger Jugendkriminalität führt, wird sich erst zeigen müssen – das Parlament muss noch zustimmen. Klar ist: Während Rom die Beweislast umdreht, dreht sich die deutsche Debatte seit Jahren im Kreis.