Die EU verhandelt weiter darüber, unter welchen Bedingungen Online-Dienste private Nachrichten auf Missbrauchsmaterial durchsuchen dürfen. Eine Einigung gibt es bislang nicht – der Streit um digitale Überwachung geht weiter.
Wie privat sind unsere privaten Nachrichten noch? Diese Frage beschäftigt erneut die EU. Bei den Verhandlungen über die sogenannte CSA-Verordnung, die den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet bekämpfen soll, ist ein zentraler Streitpunkt weiter offen: das Scannen privater Chats.
Bei der jüngsten politischen Verhandlungsrunde am Dienstag kam es zu keiner Einigung. Während das Europäische Parlament an verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen festhalten möchte, setzt sich der Rat der EU gegen eine allgemeine Verpflichtung zum Scannen ein und bevorzugt die freiwillige Kontrolle durch Online-Dienste.
Der Konflikt ist grundlegend: Wie weit darf der Staat gehen, um schwere Straftaten im Netz zu verhindern? Und wie lässt sich der Schutz von Kindern gewährleisten, ohne die vertrauliche Kommunikation unbescholtener Bürger zu gefährden?
Besonders umstritten ist, ob und unter welchen Bedingungen Dienste private, unverschlüsselte Inhalte durchsuchen dürfen oder sollen. Der Rat will verhindern, dass die Zahl aufgespürter Missbrauchsdarstellungen gegenüber der bisherigen freiwilligen Kontrolle sinkt. Das Parlament wiederum möchte verpflichtende Anordnungen möglichst gezielt ausgestalten und die Suche nach bereits bekannten Missbrauchsinhalten begrenzen.
Die Verhandlungen zeigen: Die EU hat sich bei der Frage, wie weit die Kontrolle privater Kommunikation gehen darf, noch nicht geeinigt. Wann die nächste politische Gesprächsrunde stattfindet, ist bislang offen.
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