Magdeburg steht vor einer Zitterpartie. Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewonnen, verfügt aber mit 39 von 83 Sitzen nicht über die absolute Mehrheit. Ulrich Siegmund sucht deshalb nach Stimmen für seine Wahl zum Ministerpräsidenten. Das BSW will ihn nicht wählen, CDU-Abgeordnete könnten damit zum entscheidenden Faktor werden.

Bei Markus Lanz sorgte CDU-Landeschef und Ministerpräsident Sven Schulze nun mit einer bemerkenswerten Aussage für Aufsehen. Schulze erklärte nach eigener Darstellung, „Mitglieder haben schriftlich erklärt, Siegmund nicht zu wählen“. Gemeint sind CDU-Abgeordnete, die sich demnach innerhalb der Partei entsprechend festgelegt haben sollen.

Damit wird der Machtkampf innerhalb der CDU besonders brisant. Denn Siegmund hatte nach der Wahl erklärt, auch mit einzelnen Abgeordneten anderer Parteien nach einer Mehrheit zu suchen. Gleichzeitig hatte die gesamte neue CDU-Fraktion gegenüber dem MDR erklärt, geschlossen in die Opposition gehen und ohne Abweichler auftreten zu wollen.

Doch kann eine solche schriftliche Erklärung einen Abgeordneten tatsächlich binden? Nein – rechtlich ist das freie Mandat entscheidend. Nach Artikel 41 der Landesverfassung sind Landtagsabgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Die Wahl des Ministerpräsidenten findet zudem geheim statt. Eine parteiinterne Erklärung kann daher eine politische Selbstverpflichtung sein, ersetzt aber keine rechtlich bindende Weisung für die spätere Abstimmung.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Bleibt die CDU geschlossen – oder fallen im entscheidenden Moment doch einzelne Stimmen für Siegmund ab? Der Wahlsieger hat 39 Abgeordnete hinter sich. Für die absolute Mehrheit fehlen ihm drei Stimmen.