Luxusleben und Anstellungsvertrag.

Nach Aussage Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, es sei übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung aufkomme. Für die Finanzierung des Baerbock'schen Luxuslebens gelten die Vorschriften für ins Ausland entsandte Beschäftigte des Auswärtigen Amts.

Doch es bleibt ein bitterer Beigeschmack, denn Baerbock war selbst jahrelang Außenministerin und oberste Dienstherrin im Auswärtigen Amt. Sie konnte noch in ihrer Amtszeit die eigene berufliche Weiterverwendung vorbereiten und finanzieren.

Baerbock wird als Beamte der Besoldungsgruppe B9 vergütet. Die Merz-Regierung hatte mit einem Kabinettsbeschluss den Entsendevertrag gebilligt, getroffen wurde die Entscheidung noch von der Ampel-Koalition. Die amtierende SPD/CDU Regierung hätte die Anstellung verhindern können. Öffentliche Angaben zu konkreten Kosten sind nicht öffentlich. Bekannt ist, dass Neben der Besoldung nach B9 können zusätzlich Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Umzugskosten und die Kosten für eine Haushaltshilfe anfallen.