Nach Richtungsdebatten und politischer Orientierungssuche meldet sich der FDP-Nachwuchs mit einer Forderung aus dem kulturpolitischen Werkzeugkasten der Grünen zurück. Identitätspolitik droht damit erstmals ausdrücklich neben dem Geschlecht im Grundgesetz zu stehen. Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Finn Flebbe, wirbt auf Instagram dafür, die „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Flebbe führt die JuLis seit 2025.

Selbst entlarvt

„Die sexuelle Identität kommt in Art. 3 als Zeichen des Schutzes und der Anerkennung“, schreibt Flebbe. Eine Nutzerin hält dagegen, eine Grundgesetzänderung werde Angriffe auf Menschen nicht verhindern und das Grundgesetz umfasse bereits alle Menschen. Flebbes knappe Antwort: „Richtig, behauptet auch keiner.“ Intellektuelle Selbstaufgabe.

Damit legt der JuLi-Chef den wunden Punkt seiner eigenen Forderung offen. Homosexuelle und „transgeschlechtliche“ Menschen sind bereits heute vom Grundgesetz geschützt. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat den Schutz sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität längst bis zur Unkenntlichkeit weiterentwickelt.

Die Frage drängt sich auf: Was wollt ihr noch? Herrschaft? Selbst der aktuelle Gesetzentwurf der Grünen räumt ein, dass für Ungleichbehandlungen aufgrund sexueller und geschlechtlicher Identität bereits heute strenge verfassungsrechtliche Maßstäbe gelten.

Identität statt Biologie

Künftig soll nicht nur das Geschlecht eines Menschen im Grundgesetz besonders geschützt sein, sondern zusätzlich sein individuelles geschlechtliches Selbstverständnis. Genau darin liegt die Brisanz. Artikel 3 schützt bislang ausdrücklich Männer und Frauen und verpflichtet den Staat sogar dazu, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen.

Die geplante Änderung streicht das Wort „Geschlecht“ nicht und schafft Frauen auch nicht formal aus dem Grundgesetz ab. Sie würde aber erstmals eine identitätspolitische Kategorie ausdrücklich neben das Geschlecht stellen. Der entsprechende Grünen-Entwurf sieht wörtlich vor, nach „Geschlechtes“ die Worte „seiner sexuellen Identität“ einzufügen.

Liberaler Selbstaufgabe

Dass es sich dabei lediglich um folgenlose Symbolpolitik handelt, behaupten nicht einmal die Initiatoren selbst. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich auf die strengeren rechtlichen Maßstäbe des Artikels 3 Absatz 3 hingewiesen. Differenzierungen anhand der dort aufgeführten Merkmale sind wesentlich schwerer zu rechtfertigen.

Der Schutz soll zudem dem Zugriff einfacher politischer Mehrheiten entzogen und dauerhaft auf Verfassungsebene abgesichert werden. Genau deshalb redet Flebbe die Tragweite der Forderung klein, wenn er lediglich von einem „Zeichen des Schutzes und der Anerkennung“ spricht. Eine Änderung des Grundgesetzes ist kein Regenbogen-Aufkleber am Parteibüro. Sie verändert den höchsten rechtlichen Maßstab des Landes.

Die JuLis wollen einen politischen Identitätsbegriff ausdrücklich in den Rang eines besonderen Grundrechtsmerkmals heben. Damit droht der biologische Unterschied zwischen Mann und Frau rechtlich entwertet zu werden. Subjektives Selbstverständnis tritt neben objektive geschlechtliche Bestimmungsmerkmale.

Für eine Partei, die sich nach ihrem Absturz eigentlich wieder mit Freiheit, Wirtschaft und einem eigenen politischen Profil beschäftigen müsste, ist das ein bemerkenswertes Lebenszeichen. Die Jungen Liberalen suchen die Erneuerung der FDP ausgerechnet dort, wo Grüne und linke Identitätspolitik längst zu Hause sind.