Abdul Ballout war IS-Sympathisant, vorbestraft, polizeibekannter Gefährder – und bis zu seiner Erschießung durch das SEK trotzdem deutscher Staatsbürger mit vollem Grundgesetz-Schutz. Ein Blick ins Gesetz zeigt: Das war die Rechtslage – und das Ergebnis einer Politik, die den deutschen Pass entwertet hat.
Ein Toter. 29 Verletzte. Ein Land im Schock. Und die Frage, die jetzt lauter wird als alles andere: Wie konnte ein Mann, der versucht hatte, sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen, der wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt war und den die Sicherheitsbehörden längst als Gefährder führten, frei durch Berlin laufen?
Das Gesetz, das ihn schützte
Hier wird es unbequem: Selbst wenn der Staat gewollt hätte – er hätte Ballout den deutschen Pass kaum entziehen können. Artikel 16 Absatz 1 Grundgesetz ist glasklar: Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Ein Verlust ist nur aufgrund eines Gesetzes möglich – und nur, wenn die Person dadurch nicht staatenlos wird.
Ob Ballout einen zweiten, libanesischen Pass besaß, ist bislang unbestätigt. Sollte er ausschließlich Deutscher gewesen sein, wäre ihm die Staatsangehörigkeit nach geltendem Verfassungsrecht schlicht nicht zu nehmen gewesen. Punkt.
Wahrheit: Der deutsche Pass war in diesem Fall kein Ausdruck von Zugehörigkeit und Pflichten mehr. Er war ein unantastbarer Schutzschild – auch für einen verurteilten IS-Sympathisanten. Ballout hätte den Pass nie erhalten dürfen.
Die Ausnahme, die nicht griff
Es gibt seit 2019 eine Ausnahme: § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz. Eingeführt von der damaligen Groko als Reaktion auf deutsche IS-Kämpfer. Er erlaubt den Verlust der Staatsangehörigkeit für Doppelstaatler – aber nur, wenn sie sich tatsächlich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen.
Ballout schaffte es nie bis nach Syrien. Er wurde im Libanon gestoppt. Selbst diese enge Ausnahme hätte in seinem Fall nicht gegriffen – selbst wenn er einen zweiten Pass gehabt hätte. Das Gesetz greift bei der Tat, nicht beim Versuch.
Merz hatte recht – und es passierte nichts
Das alles ist keine neue Erkenntnis. Nach dem Anschlag von Magdeburg forderte Friedrich Merz bereits im Januar 2025, die Verlustgründe für die deutsche Staatsbürgerschaft bei mehrfach schwer straffälligen Doppelstaatlern auszuweiten. Die Reaktion? Die SPD warf ihm vor, mit „rechtspopulistischem Feuer“ zu spielen. Grüne und FDP lehnten ab. Das Bundesinnenministerium äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.
Seither: Stillstand. Anderthalb Jahre und ein Anschlag später ist von dem Vorstoß nichts umgesetzt.
Brisant: Parallel dazu machte die Ampel-Koalition die doppelte Staatsangehörigkeit zum Regelfall und erleichterte Einbürgerungen massiv. Linksgrüne Politik predigte Weltoffenheit und „Willkommenskultur“ – und schuf damit die Voraussetzungen, unter denen der deutsche Pass für immer mehr Menschen mit parallelen Loyalitäten zum reinen Rechtsanspruch wurde, der kaum noch entzogen werden kann. Die Reform 2024 hat Ballouts Pass nicht geschaffen.
Aber sie hat das Instrumentarium weiter entschärft und die Zahl der Doppelstaatler in die Höhe getrieben – genau jene Gruppe, bei der Ausbürgerung theoretisch noch möglich wäre.
Wer jahrelang Menschen ohne hinreichende Integrations- und Loyalitätsprüfung den Pass in die Hand drückt oder deren Nachkommen den Pass quasi unantastbar macht, der tötet de facto die Steuerungsfähigkeit des Staatsangehörigkeitsrechts.
Der deutsche Pass wird zum Billigprodukt: wertlos als Schutz der eigenen Gesellschaft – unbezahlbar als Schutzschild für jene, die sie angreifen.
Was sich jetzt ändern müsste
Drei Dinge, die eine ehrliche Debatte nicht mehr umgehen kann:
Erstens: Der Anwendungsbereich von § 28 StAG gehört überprüft. Wenn die Regel nur bei tatsächlichen Kampfhandlungen im Ausland greift, aber nicht bei einer Verurteilung wegen Vorbereitung eines Anschlags im Inland, dann schützt sie genau in den Fällen nicht, die hierzulande am relevantesten sind.
Zweitens: Der Merz-Vorstoß von 2025 gehört nicht in der Schublade gelassen. Der CSD-Anschlag hat bewiesen: Das ist keine Hypothese mehr. Das ist eine Regelungslücke mit Todesfolge.
Drittens: Wo eine Ausweitung an Artikel 16 Grundgesetz und am Verhältnismäßigkeitsprinzip scheitert, muss die Politik ehrlich sagen, dass sie diese Grenze notfalls per verfassungsändernder Mehrheit angehen will – statt nach jedem Anschlag dieselbe Forderung zu erneuern und sie danach wieder einschlafen zu lassen.
Der Rechtsstaat hat bei Abdul Ballout nicht an einer einzelnen Fehlentscheidung gescheitert. Er ist an seinem eigenen Wortlaut und an einer Politik gescheitert, die den deutschen Pass entwertet hat. Und der lässt sich nur ändern, wenn jemand ihn tatsächlich ändern will.
Solange der Pass nichts mehr wert ist, bleibt er für die Falschen das wertvollste Dokument.