314 gegen die Chatkontrolle. 276 dafür. Und trotzdem: angenommen. Sagen Sie das noch einmal jemandem, der glaubt, im EU-Parlament zähle die Mehrheit. Freiheit stirbt nicht zentimeterweise, wie Karl-Hermann Flach einst schrieb – sie stirbt per Verfahrenstrick, an einem Donnerstag kurz vor der Sommerpause, wenn schon halb Straßburg im Urlaub ist.
Die Tat
Ein Verfahrenstrick machte es möglich. Weil die Chatkontrolle bereits im März in regulärer Abstimmung gescheitert war, brauchte es für ihre Rückkehr am letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause einen zweiten Anlauf – und den lieferte ausgerechnet die Parlamentspräsidentin selbst. Auf Betreiben der EVP-Fraktion und der Mitgliedstaaten setzte Roberta Metsola den Antrag kurzfristig im Dringlichkeitsverfahren erneut auf die Tagesordnung.
Der entscheidende Kniff steckte im Kleingedruckten der Geschäftsordnung: Weil sich das Gesetz in zweiter Lesung befand, reichte eine einfache Mehrheit gegen den Ratstext nicht mehr aus. Nötig gewesen wäre eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen aller Abgeordneten. Am Donnerstag votierten 314 Parlamentarier gegen den Ratstext, 276 dafür – eine klare relative, aber keine absolute Mehrheit der Gegner. Wer nicht anwesend war, zählte faktisch als Ja-Stimme. Damit galt die Chatkontrolle als angenommen, obwohl mehr Abgeordnete dagegen als dafür gestimmt hatten. Die Regelung erlaubt Online-Diensten und Messenger-Anbietern erneut, private Kommunikation freiwillig und automatisiert nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Die bisherige Ausnahmeregel war bereits am 3. April ausgelaufen; nun soll sie bis zum 3. April 2028 gelten, während im Hintergrund weiter über eine dauerhafte EU-Regelung verhandelt wird.
Das Kalkül hinter dem parlamentarischen Manöver ist jedem ersichtlich: Die Unterstützer der Chatkontrolle kannten den Mechanismus des Abstimmungszwangs in zweiter Lesung genau und nutzten ihn gezielt, um das Parlament zu überrumpeln. Ich finde: Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist politisch geboten – geschweige denn im Sinne der Europäer.
Es lässt tief blicken, mit welchem Geist vermeintliche Demokratieverteidiger den Parlamentarismus offenbar als Casino begreifen, in dem Hochstapler mit billigem Bluff den Sieg nach Hause tragen.
Ich habe Fragen. Das war ein schwarzer Tag für die Demokratie und entfacht die Debatte um den Wert des Parlamentarismus für echte Demokratie erneut.
Die Täter
Als treibende Kraft hinter der erneuten Abstimmung gilt die EVP-Fraktion um Manfred Weber. Ohne die geschlossenen Stimmen von CDU/CSU wäre das nicht möglich gewesen. Aus den Reihen der Kritiker kam nach der Abstimmung scharfe Kritik. Der fraktionslose Europaabgeordnete Martin Sonneborn berichtete von Jubel in der EVP, als im Plenum der vorgeschobene Schutz von Kindern beschworen wurde. In Deutschland hat die CDU im Vorhinein keine Anstalten gemacht das Verfahren zu stoppen.
Ursula von der Leyen ist eine Ökosozialisten vor dem Herren, auch von der Leyen träumt vom totalen Überwachungsstaat. Was ist aus der originären Aufgabe der EU geworden? Freihandel und Wirtschaft.
Die Zeugin
Bereits im Mai dieses Jahres wurde Angela Merkel im EU-Parlament ausgezeichnet – mit dem neu geschaffenen Europäischen Verdienstorden, den es zuvor noch gar nicht gab. Ins Leben gerufen wurde er erst rund ein Jahr zuvor, anlässlich des 75. Jahrestags der Schuman-Erklärung. Wer vom Volk nicht zum König gekrönt wurde, der krönt sich eben selbst. Was es nicht gibt, wird in der EU offenbar erfunden, solange es dem eigenen Narrativ nützt.
Angela Merkel betrat die Bühne, außerhalb der Politik anscheinend mächtiger als in ihren Amtstagen als dienstälteste Bundeskanzlerin, und forderte die Abgeordneten in ihrer Dankesrede auf: „Gehen Sie weiter auf dem Weg der Regulierung dieser sozialen oder vermeintlich sozialen Medien." Ich hatte die Szene auf X geteilt. Eine kritische Einordnung in den etablierten Medien blieb weitgehend aus – stattdessen wurde meist wohlwollend über die „mit dem Verdienstorden ausgezeichnete" Altkanzlerin berichtet.
Diese Episode ist für mich symptomatisch dafür, wie etablierte Medien und Freiheitsfeinde in Brüssel gemeinsam versuchen, die öffentliche Deutungshoheit nicht nur an sich zu reißen, sondern umzuschreiben. Freiheit wird plötzlich als Gefahr verkauft, dabei ist es genau andersherum: Freiheit darf der Unfreiheit nicht weichen.
🚨BREAKING 🚨
— DavidGegenGoliath (@_david_brg) May 19, 2026
Angela Merkel fordert radikale Freiheitseingriffe, KI-Verbot und Medienkontrolle! Ich hab‘s immer gewusst: Sie hat nichts mehr zu verlieren und zeigt ihr wahres Gesicht. "Fehler in Freiheitseinschränkungen seien tolerierbar" - Merkel war FDJ-Mitglied in der DDR. pic.twitter.com/1Cqt9wIbd0
Die Opfer
Wie müssen sich Deutsche fühlen, die Opfer von Verfolgung und Stasi-Überwachung in der ehemaligen DDR waren? Das war mein erster Gedanke zur Chatkontrolle. Doch die Opfer des EU-Spähangriffs finden sich selbstverständlich nicht nur in Ostdeutschland. Ich bin 1994 geboren und hätte mir nie träumen lassen, noch einmal für Einigkeit, Recht und FREIHEIT meine Stimme erheben zu müssen. Wir befinden uns auf einem gefährlichen Weg in den totalen Überwachungsstaat. Das Perfide daran: Demokratiefeinde verkaufen sich als aufopfernde Freunde der Barmherzigkeit. Unrecht wird nach der Logik „der Zweck heiligt die Mittel" zum vermeintlichen Recht erklärt. Am Ende ist das ein Raubbau an demokratischen Grundfesten, und darunter leiden nicht nur Bürger und ihre Privatsphäre, sondern die westliche Welt in ihrer demokratischen Verfasstheit.
Das Grundgesetz
Eine Chatkontrolle, die nach deutschem Verfassungsrecht aus meiner Sicht schlicht bedenklich ist, wird über die Hintertür in Brüssel beschlossen – und entfaltet als EU-Verordnung unmittelbare Wirkung in Deutschland, ganz ohne eigenes Gesetz des Bundestages. Ich bin der Meinung: Das eigene Recht ist nichts wert, wenn es nur noch fremdes Recht vollzieht, statt selbst Recht zu setzen. Jede Vorlesung zum Verfassungs- und EU-Recht beginnt für Jurastudenten im Grunde gleich: Die EU besitzt keine „Kompetenz-Kompetenz" – das ist eines der ersten Kapitel jedes Grundkurses und bedeutet, dass die EU ihre Zuständigkeiten gemäß EU-Vertrag und AEUV nicht einfach selbst erweitern darf.
Nach dem in Art. 5 EUV verankerten Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf die Union nur innerhalb der Grenzen tätig werden, die ihr die Mitgliedstaaten ausdrücklich übertragen haben. Sie darf sich nicht eigenmächtig neue Kompetenzen zuschreiben, was schon nach gesundem Menschenverstand einleuchtet.
Genau hier beginnt für mich das eigentliche Problem der Chatkontrolle: Sie stützt sich auf Art. 114 AEUV, also auf die Binnenmarkt-Harmonisierung – ein Kompetenztitel, der eigentlich technische Standards für den europäischen Markt vereinheitlichen soll, nicht aber die anlasslose Rasterfahndung durch private Kommunikation von hunderten Millionen Unionsbürgern rechtfertigen kann. Wenn eine Marktkompetenz genutzt wird, um faktisch ein Überwachungsinstrument zu errichten, ist das aus meiner Sicht eine Zweckentfremdung der Verträge.
Hinzu kommt die materielle Ebene: Art. 7 und Art. 8 der EU-Grundrechtecharta garantieren die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten, und der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung – etwa in den Verfahren Digital Rights Ireland und La Quadrature du Net – wiederholt klargemacht, dass anlasslose, flächendeckende Überwachung der Kommunikation aller Bürger dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspricht. Genau diesen Maßstab legt die Chatkontrolle an: Nicht der Verdächtige wird überwacht, sondern jeder.
Auch national ist die Sache alles andere als trivial. Art. 10 Grundgesetz schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, und das Bundesverfassungsgericht hat mit dem sogenannten IT-Grundrecht von 2008 sowie in seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen für den Zugriff des Staates auf digitale Kommunikation gezogen. Über die sogenannte Identitätskontrolle prüft Karlsruhe zudem, ob EU-Rechtsakte den unantastbaren Verfassungskern nach Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz berühren – und ob die EU dabei innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist (Ultra-vires-Kontrolle).
Ich bin kein Verfassungsrichter und maße mir kein Urteil an, aber die Fragen, die sich hier stellen, sind alles andere als konstruiert: Darf eine Binnenmarktkompetenz genutzt werden, um ein Überwachungsregime zu errichten, das den Wesensgehalt von Art. 10 GG berührt?
Und wenn ja – wo bleibt dann noch die Grenze zwischen Marktregulierung und Grundrechtseingriff? Die Chatkontrolle liegt aus meiner Sicht nicht ohne Weiteres in der Zuständigkeit der EU, denn nach der Wesentlichkeitstheorie müssen wesentliche, den Verfassungskern des Grundgesetzes berührende Fragen im Bundestag entschieden werden. Alles andere widerspricht dem Geist einer vollziehenden Gewalt, die nicht einer Brüsseler Elite in noblen Restaurants verpflichtet sein sollte, sondern dem deutschen Volk. Schon die bloße Art und Weise, wie dieses Gesetz durchgesetzt wurde, ist für mich ein Angriff auf die Freiheit. Sie fühlen sich sicher – und halten damit nicht hinter dem Berg.
Urteil
Fasst man Tat, Täter, Zeugin, Opfer und Grundgesetz zusammen, ergibt sich für mich ein Bild, das mehr ist als nur ein weiterer Streit um Datenschutz. Es ist die Geschichte eines Parlaments, das gegen die eigene Mehrheit entschieden hat, weil das Verfahren es zuließ. Es ist die Geschichte einer Fraktion, die genau wusste, welchen Hebel sie umlegen musste, um eine bereits gescheiterte Vorlage doch noch durchzusetzen. Es ist die Geschichte einer Altkanzlerin, die mehr Kontrolle über soziale Medien fordert und dafür mit einem Orden dekoriert wird, den es vor einem Jahr noch gar nicht gab. Und es ist, wenn man den verfassungsrechtlichen Fragen nachgeht, möglicherweise auch die Geschichte einer Kompetenzüberschreitung, die sich hinter dem Deckmantel des Kinderschutzes verbirgt.
Mich lässt das mit einem ungutem Gefühl zurück. Nicht, weil ich den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt für verzichtbar hielte – das Gegenteil ist der Fall. Sondern weil ich nicht glaube, dass anlasslose Massenüberwachung aller Bürger der richtige Preis dafür ist, und weil ich nicht glaube, dass ein Verfahrenstrick gegen die eigene Mehrheit der richtige Weg ist, um dorthin zu gelangen. Freiheit stirbt, wie Karl-Hermann Flach es einst beschrieb, zentimeterweise – aber manchmal, wie am vergangenen Donnerstag in Straßburg, eben auch kiloweise, an einem einzigen Nachmittag, per Abstimmung.
Es liegt an uns, genau hinzusehen, wenn das nächste Mal ein Gesetz mit dem Versprechen des Kinderschutzes daherkommt, aber die Handschrift der Massenüberwachung trägt.
