Frauke Brosius-Gersdorf ist zurück. Am Dienstag erscheint ihr neues Buch „Wahl und Wahrheit – Was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“. Darin blickt die Verfassungsrechtlerin nach Angaben ihres Verlages ausdrücklich auf ihre gescheiterte Richterwahl zurück und beschäftigt sich unter anderem mit Abtreibung und Parteiverboten.
Das Timing könnte kaum besser sein. Denn die eigentliche Geschichte hinter Brosius-Gersdorf ist bis heute nicht abgeschlossen.
Es geht nicht nur darum, weshalb eine Professorin im Juli 2025 am Einzug in das Bundesverfassungsgericht scheiterte. Es geht um etwas Größeres: um die Macht darüber, was das Grundgesetz künftig bedeutet. Wer das Recht prägt, entscheidet nicht bis zur nächsten Wahl. Er kann die Grenzen der Politik für Jahrzehnte mitbestimmen.
Genau deshalb führt der Fall Brosius-Gersdorf mitten hinein in einen linksgrünen Kulturkampf, der längst nicht nur mit Wahlplakaten geführt wird. Er findet auch an Hochschulen, in Expertenkommissionen, Ministerien, Gesetzgebungsverfahren und schließlich an den höchsten Gerichten statt. Dort können aus politischen Vorstellungen Rechtsbegriffe werden – und aus Rechtsbegriffen institutionelle Wirklichkeit.
Karlsruhe ist Macht
Das Bundesverfassungsgericht ist kein gewöhnliches Gericht. Seine Richter entscheiden darüber mit, welche Gesetze Bestand haben, wie weit staatliche Eingriffe reichen und wie zentrale Begriffe des Grundgesetzes ausgelegt werden. Wer nach Karlsruhe gewählt wird, erhält deshalb nicht einfach einen prestigeträchtigen juristischen Posten. Er erhält für zwölf Jahre Einfluss auf die Grenzen politischer Macht.
Frauke Brosius-Gersdorf sollte genau dorthin. Der Wahlausschuss des Bundestages hatte sie als Nachfolgerin von Doris König im Zweiten Senat vorgeschlagen. Am 11. Juli 2025 wurde die geplante Abstimmung jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Danach begann ein erbitterter Kampf um die Deutung. Der SPD-Politiker Dirk Wiese sprach im Bundestag von einer „Hetzkampagne gegen eine hochangesehene Juristin“. Persönliche Angriffe und Drohungen gegen Brosius-Gersdorf waren tatsächlich inakzeptabel. Doch daraus folgt nicht, dass die öffentliche Auseinandersetzung mit ihren juristischen Auffassungen illegitim gewesen wäre.
Im Gegenteil: Gerade bei einem Amt mit dieser Macht muss die Öffentlichkeit wissen, welches Rechtsverständnis eine Kandidatin mitbringt.
Und bei Brosius-Gersdorf musste dafür niemand geheime Dokumente beschaffen.
Man musste nur lesen.
Wenn Artikel 1 zum Kulturkampf wird
Besonders deutlich wurde das bei der Abtreibungsfrage. Im Februar 2025 trat Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages auf. Ihre schriftliche Stellungnahme enthält einen Satz, der später zu einem der zentralen Streitpunkte ihrer Kandidatur werden sollte: Es gebe „gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Brosius-Gersdorf ungeborenem Leben jeden Grundrechtsschutz abspricht. In derselben Stellungnahme geht sie davon aus, dass das ungeborene Leben jedenfalls vom Grundrecht auf Leben geschützt wird, misst diesem Schutz vor der Geburt jedoch ein anderes Gewicht bei. Für die Frühphase der Schwangerschaft argumentiert sie zugleich für einen starken grundrechtlichen Schutz der Entscheidung der Frau.
Gerade diese Differenzierung macht den politischen Konflikt jedoch nicht kleiner, sondern größer. Denn hier geht es um Artikel 1 des Grundgesetzes und damit um eine der tiefsten normativen Grenzfragen unseres Staates.
SPD, Grüne und Teile des linken politischen Spektrums führen die Abtreibungsdebatte seit Jahren verstärkt unter dem Begriff der reproduktiven Selbstbestimmung. Das ist eine politische Position, über die demokratisch gestritten werden kann.
Doch etwas verändert sich, wenn politische Vorstellungen zunehmend mit der Autorität der Verfassung ausgestattet werden.
Dann lautet die Botschaft nicht mehr nur: Wir wollen diese Politik.
Dann lautet sie: Das Recht verlangt diese Politik.
Und genau darin liegt die Macht der Verrechtlichung. Eine parlamentarische Mehrheit kann verloren gehen. Eine institutionell etablierte Interpretation von Menschenwürde, Gleichheit oder Selbstbestimmung ist deutlich langlebiger.
Aus Politik wird „verfassungsrechtlich geboten“
Wie offen diese Verschiebung teilweise ausgesprochen wird, zeigte die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz.
Im November 2023 erklärte der SPD-Abgeordnete Jan Plobner im Bundestag, das Gesetz sei für ihn nicht nur ein „Herzensprojekt“. Es sei „schlicht und einfach verfassungsrechtlich geboten“, tätig zu werden.
Selbstverständlich existierten verfassungsrechtliche Probleme mit Teilen der alten Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Schutz geschlechtlicher Identität bereits über das allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelt. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede konkrete gesellschaftspolitische Ausgestaltung eines Selbstbestimmungsgesetzes zwangsläufig aus dem Grundgesetz folgt.
Genau deshalb ist Plobners Formulierung politisch so aufschlussreich. Eine konkrete Reform wird sprachlich aus dem normalen demokratischen Streit herausgehoben und mit der Autorität der Verfassung versehen.
Was gestern noch Kulturkampf war, kann morgen als juristische Selbstverständlichkeit erscheinen.
Das ist die langfristige Macht, um die es geht.
Wenn der Staat nicht mehr nur Schiedsrichter ist
Ein ähnlicher Konflikt zeigte sich bereits während der Corona-Zeit. Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf vertraten 2021 nicht nur die Auffassung, eine allgemeine Impfpflicht könne mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Sie stellten darüber hinaus die Frage, ob sich aus staatlichen Schutzpflichten möglicherweise sogar eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer solchen Impfpflicht ergeben könne.
Schutzpflichten gehören selbstverständlich zur deutschen Verfassungsdogmatik. Der Staat soll Menschen nicht nur in Ruhe lassen, sondern muss Leben und andere Grundrechte unter bestimmten Voraussetzungen auch aktiv schützen.
Doch genau dort entsteht eine fundamentale Machtverschiebung. Grundrechte können dann nicht nur Grenze staatlicher Macht sein. Sie können zugleich zum Argument für neue staatliche Eingriffe werden.
Der Staat ist nicht länger ausschließlich Schiedsrichter. Er wird zum Gestalter gesellschaftlicher Ergebnisse.
Und dieser Gedanke zieht sich durch viele gegenwärtige Konflikte: Der Staat soll Gleichheit herstellen, Diskriminierung bekämpfen, Geschlechtsidentität neu ordnen, gesellschaftliche Transformation fördern und schließlich die Demokratie vor ihren Feinden schützen.
Jedes einzelne Ziel kann legitim sein. Gefährlich wird es dort, wo eine politische Richtung beginnt, ihre eigenen Vorstellungen vom richtigen gesellschaftlichen Ergebnis mit dem Staat selbst zu verschmelzen.
AfD-Verbot: Das schärfste Instrument
Damit führt die Spur zwangsläufig zur AfD.
Bereits am 25. Juli 2024 war Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz zu Gast. In der Sendung ging es unter anderem um die wehrhafte Demokratie und den Umgang mit Verfassungsfeinden.
Brosius-Gersdorf sprach sich dafür aus, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten, sofern ausreichendes Material vorliege und die hohen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
Das Grundgesetz kennt Parteiverbote. Ein solches Verfahren zu unterstützen ist daher nicht per se ein Angriff auf den Rechtsstaat.
Politisch brisant wird die Geschichte durch die Verbindung mit ihrer späteren Richterkandidatur: Brosius-Gersdorf sollte in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden – jenen Senat, in dessen Zuständigkeit auch Parteiverbotsverfahren fallen.
Das beweist keine Befangenheit und keine geheime Absprache. Aber es macht vollkommen verständlich, weshalb ihre zuvor öffentlich vertretene Auffassung Teil der Debatte über ihre Kandidatur wurde.
Denn beim Parteiverbot besitzt der Staat eines seiner schärfsten politischen Instrumente. Er kann einen Teilnehmer vollständig aus dem demokratischen Wettbewerb entfernen.
Gerade deshalb muss der Unterschied zwischen Verfassungsfeindschaft und bloß unerwünschter Gesinnung unantastbar bleiben.
Die stille Macht der Hochschulen
Der linksgrüne Kulturkampf um das Recht beginnt deshalb nicht erst in Karlsruhe.
Er beginnt viel früher.Hochschulen entscheiden keine Bundestagswahlen. Professoren erlassen keine Gesetze. Und es wäre unseriös zu behaupten, Studenten würden dort einfach politisch programmiert.
Doch Hochschulen prägen Begriffe, Rechtsdogmatik und akademische Milieus. Die Jurastudenten von heute sitzen morgen in Ministerien, Gerichten, Behörden und Parlamenten. Was dort als selbstverständliche Interpretation von Gleichheit, Menschenwürde, Diskriminierung oder staatlicher Schutzpflicht gilt, wirkt später in die Institutionen hinein.
Eine Regierung besitzt eine Legislaturperiode. Eine juristische Schule kann eine Generation prägen. Genau darin liegt eine Form von Macht, die in politischen Debatten häufig unterschätzt wird. Sie ist weniger sichtbar als ein Wahlsieg, aber möglicherweise langlebiger.
Gesinnungsrecht
Hier liegt der Kern dessen, was VOLKSMUT mit dem Begriff Gesinnungsrecht beschreibt.
Deutschland ist kein Gesinnungsstaat. Es existiert auch kein belegter geheimer Plan, mit dem SPD und Grüne das Bundesverfassungsgericht „übernehmen“ wollten.
Die Entwicklung ist subtiler. Politische Vorstellungen wandern in Institutionen. Begriffe aus gesellschaftspolitischen Debatten werden zu Rechtsbegriffen. Politische Ziele werden zu staatlichen Aufgaben erklärt. Und mit der Zeit kann eine ursprünglich politische Position den Charakter der Politik verlieren.
Sie erscheint neutral. Wissenschaftlich. Menschenrechtlich. Verfassungsrechtlich geboten. Genau dann wird der Kulturkampf institutionell.
Eine linksgrüne Bundesregierung kann abgewählt werden. Ein über Jahre etabliertes Rechtsverständnis lässt sich nicht bei der nächsten Bundestagswahl aus dem Bundesgesetzblatt streichen.
Deshalb ist die Wahl von Verfassungsrichtern eine Machtfrage. Deshalb sind Hochschulen eine Machtfrage. Deshalb ist die Sprache des Rechts eine Machtfrage.Frauke Brosius-Gersdorf ist dabei nicht die gesamte Geschichte. Ihr Fall macht die Geschichte lediglich sichtbar.
Am 1. September veröffentlicht sie nun ein Buch darüber, was das Grundgesetz gefährdet und wie es geschützt werden soll. Die Gegenposition dazu lautet: Auch die politische Neutralität des Staates muss geschützt werden.
Der Rechtsstaat darf keine richtige Gesinnung kennen. Er darf nicht linksgrün sein. Er darf nicht konservativ sein. Er muss der Raum bleiben, in dem beide Seiten miteinander streiten können.
Denn sobald eine politische Richtung den Staat nicht mehr nur regiert, sondern beginnt, seine Begriffe und Institutionen dauerhaft nach der eigenen Weltanschauung zu formen, verlässt der Schiedsrichter die Seitenlinie. Dann wird aus politischer Macht institutionelle Macht. Und aus dem Rechtsstaat droht ein Instrument des Kulturkampfs zu werden.
🎙️ Zum Thema ist jetzt die neue Folge von „VOLKSMUT FÜR ALLE“ erschienen: „Brosius-Gersdorf und das Gesinnungsrecht – Der Angriff auf den Rechtsstaat“.