In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz verboten.

Unvereinbar mit der christlichen Soziallehre

Die Leihmutterschaft ist mit der christlichen Soziallehre unvereinbar. Ja, es ist ihre Privatsache, aber Kinder gehören in die Obhut von Mutter und Vater – alles andere ist widernatürlich. Die christliche Lehre sieht die Zeugung und das Aufwachsen des Kindes in der natürlichen Verbindung von Mann und Frau als Ausdruck der Schöpfungsordnung. Die Trennung von genetischer Zeugung, Austragung und sozialer Elternschaft durch einen Vertrag widerspricht dieser Ordnung fundamental.

Hohes Missbrauchspotenzial

Wie hoch das Missbrauchspotenzial ist, zeigt sich in der kommerziellen Leihmutterschaftsindustrie, insbesondere in den USA. Dort gibt es wiederholt Skandale um Ausbeutung, rechtliche Grauzonen und Fälle, in denen Kinder aus solchen Arrangements in missbräuchliche Situationen geraten sind. Die Praxis schafft Strukturen, in denen der kindliche Körper und die weibliche Gebärfähigkeit zum Gegenstand kommerzieller Verträge werden – mit allen damit verbundenen Risiken.

Verboten in Deutschland – Verstoß gegen Menschenwürde

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten und verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Objektivierungsverbot: Kinder werden in der Leihmutterschaft mit Befruchtung zum Objekt eines Wunsches und Gegenstand eines technischen Befruchtungsprozesses durch einen schuldrechtlichen Vertrag. Anders ausgedrückt: Kinder werden mit Geld zur Ware.

Leihmutterschaft nutzt Notlagen aus und instrumentalisiert den weiblichen Körper als Brutkasten. Das steht im verfassungsrechtlichen Widerspruch zum Objektivierungsverbot des menschlichen Lebens als Ausprägung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG. Eine perverse Industrie!

Spahns Widerspruch als konservativer Politiker

Spahn lässt keine Gelegenheit aus, sich immer wieder als konservativer Hardliner zu inszenieren. Gehört es nicht zum Leben eines Konservativen, zumindest zu versuchen, die getätigten Werte auch zu leben?

Bereits 2015 schrieb Spahn selbst im GQ-Magazin: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“ Noch 2019 lehnte sein damaliges Bundesgesundheitsministerium eine Legalisierung der Leihmutterschaft mit Verweis auf das Kindeswohl ab. Die CDU lehnt Leihmutterschaft – auch altruistische Modelle – bis heute strikt ab.

Nun hat Spahn genau diesen Weg für sich und seinen Ehemann gewählt – in einem Land, in dem kommerzielle Leihmutterschaft legal ist. Das Kind trägt den Namen Georg, eine Hommage an Spahns 2024 verstorbenen Vater. Die Ankündigung erfolgte stolz und öffentlich.

Kinder sind keine Ware. Auch nicht für Politiker. Auch nicht, wenn man sich als konservativ versteht. Werte, die man öffentlich vertritt, verpflichten – vor allem dann, wenn man Spitzenpolitiker einer Partei ist, die diese Werte programmatisch verteidigt.