Die CDU will bei der Wahl von AfD-Politiker Ulrich Siegmund geschlossen den Plenarsaal verlassen. Damit sollen mögliche Stimmen aus den eigenen Reihen verhindert werden. Doch darf eine Partei ihre Abgeordneten überhaupt von einer Wahlentscheidung abhalten? Ein Blick ins Strafgesetzbuch wirft eine brisante Frage auf.