Wer fünf Jahre in Deutschland lebt, soll wählen und für politische Ämter kandidieren dürfen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Was Linke, Grüne und SPD in Berlin planen, berührt eine Grundsatzfrage der Demokratie und könnte eine Debatte weit über die Hauptstadt hinaus auslösen.

Wer darf in Deutschland über die politische Zukunft des Landes entscheiden? Bislang ist die Antwort grundsätzlich klar: Bei Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen ist die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung. Doch ausgerechnet in Berlin wollen Linke, Grüne und SPD diese Grenze verschieben. In ihrem Sondierungspapier vom 18. Oktober 2026 sprechen sie sich für das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland aus – im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen. 

Die Tragweite des Vorstoßes geht über eine Berliner Koalitionsfrage hinaus. Nach dem Willen der drei Parteien soll die Teilnahme an Wahlen künftig stärker an den Lebensmittelpunkt als an die Staatsangehörigkeit geknüpft werden. Auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die keinen deutschen Pass besitzen, könnten damit künftig bei Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und auf kommunaler Ebene mitbestimmen – sofern sich das Vorhaben rechtlich umsetzen ließe. Bislang dürfen EU-Bürger bei Kommunalwahlen wählen; für Menschen aus Drittstaaten gilt diese Ausnahme nicht.

Wie groß wäre die Veränderung? Nach Angaben des Tagesspiegels lebten Ende 2025 mehr als 663.000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren in Berlin. Nicht alle wären automatisch wahlberechtigt, doch die Größenordnung zeigt, wie weitreichend eine solche Reform sein könnte. Es geht nicht um eine bloße Verfahrensänderung, sondern um die Zusammensetzung der Wählerschaft. 

Die politische Kernfrage ist brisant: Wer den Kreis der Wahlberechtigten erweitert, verändert auch die Voraussetzungen, unter denen Parteien um Mehrheiten konkurrieren. Kritiker können deshalb fragen, ob eine solche Reform langfristig auch die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien beeinflussen könnte. Dass Linke, Grüne und SPD gezielt eigene Wählergruppen schaffen wollen, ist damit nicht bewiesen. Ihr gemeinsamer Vorstoß wirft aber die grundsätzliche Frage auf, ob politische Teilhabe künftig an die Staatsangehörigkeit oder stärker an den Aufenthalt geknüpft sein soll.

Dabei steht das Vorhaben vor erheblichen verfassungsrechtlichen Hürden. Artikel 28 des Grundgesetzes sieht eine ausdrückliche Ausnahme für EU-Bürger bei Kommunalwahlen vor. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, dass ein weitergehendes kommunales Wahlrecht für Ausländer nach damaligem Verfassungsrecht unzulässig ist. Die Einführung eines solchen Wahlrechts lässt sich deshalb nicht einfach durch einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses erreichen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine weitergehende Reform möglich wäre, ist eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage.