Organspende: Der Staat darf nicht automatisch über Körper verfügen: "Ein Staat, der den verfassungsrechtlichen Eingriffsbereich immer weiter vorverlegt, macht sich seine Bürger zur Beute."
Organspende: Der Staat darf nicht automatisch über meinen Körper verfügen. Ein Staat, der den verfassungsrechtlichen Eingriffsbereich immer weiter vorverlegt, macht sich seine Bürger zur Beute. SPD-Aussage lässt schlimmes erahnen: Deutsche Organe als Exportware?

Tausende Menschen warten in Deutschland verzweifelt auf ein Spenderorgan, der Mangel ist dramatisch. Dennoch lehne ich die Widerspruchslösung (Opt-out) entschieden ab, weil die Regelung verfassungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt.
Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG als unveräußerliche Güter. Ein derart grundrechtssensibler Eingriff in die körperliche Integrität eines Verstorbenen darf nicht allein vom bloßen Nicht-Widersprechen abhängen.
Ein Regelungsverfahren, das der Intensität dieses potenziellen Grundrechtseingriffs nicht ausreichend Rechnung trägt, ist meiner festen Überzeugung nach verfassungsrechtlich problematisch.
Der Staat muss eine klare, ausdrückliche Zustimmung oder zumindest ein streng verhältnismäßiges Verfahren mit richterlichem Vorbehalt vorsehen. Die bloße Annahme, Schweigen sei Zustimmung, verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Würde des Menschen als selbstbestimmtes Wesen.
Vor sechs Jahren hat der Bundestag bereits ergebnislos darüber debattiert. Ich frage mich bis heute: Warum wird das Thema nun wieder so einseitig vorangetrieben? Besonders bemerkenswert ist die Doppelmoral mancher linksgrüner Kreise, die jahrelang mit dem Satz „Menschen sind keine Ware“ gegen jede restriktive Migrationspolitik mobil gemacht haben, aber bei Organen scheint diese Maxime plötzlich nicht mehr zu gelten.
Der Hirntod als alleiniges Kriterium ist medizinisch und ethisch hoch umstritten und im Strafrecht keineswegs unproblematisch. Er allein kann keine ausreichende Tatbestandsvoraussetzung für eine Organentnahme sein. SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat einmal sinngemäß gesagt, wir nähmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, seien aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen. Diese Formulierung lässt Schlimmes erahnen: Deutsche Organe als Exportware?
In der Politik spricht man von „Verschiebebahnhof“. Bei den aktuellen Zuständen in manchen staatlichen Institutionen sind ernsthafte Zweifel berechtigt, ob der Staat hier wirklich vorrangig die Interessen deutscher Patienten wahrt. Ich will keinen Staat, der vom Wiege bis zur Bahre und darüber hinaus über den Körper seiner Bürger entscheidet.
Wenn dem Staat schon der ungehörte Zutritt zur Privatwohnung verwehrt bleibt – selbst ehemaligen Lehrern aus dunkler Zeit –, dann erst recht der Zugriff auf mein Innerstes nach dem Tod. Ohne meine vorherige, informierte Zustimmung und ohne effektiven Rechtsschutz ist das unzulässig.Die Organspende ist eine Frage der Freiwilligkeit und Barmherzigkeit, nicht der staatlichen Verfügungsgewalt.
Wer echte Lösungen will, muss Transparenz, Vertrauen und Achtung vor der individuellen Autonomie schaffen, statt mit moralischem Druck und einer schleichenden Entmündigung des Bürgers. Das Missbrauchspotenzial ist erheblich.
Ein Staat, der den verfassungsrechtlichen Eingriffsbereich immer weiter vorverlegt, macht sich seine Bürger zur Beute. Mein Körper. Meine Organe.
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