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# Islamisten-Streamer droht Deutschen mit Konzentrationslagern: „Wir haben den Krieg gewonnen“
- URL: https://www.volksmut.de/islamisten-streamer-droht-deutschen-mit-konzentrationslagern-wir-haben-den-krieg-gewonnen/
- Published: 2026-11-08T17:56:59.000Z
- Updated: 2026-11-08T17:56:59.000Z
- Author: VOLKSMUT REDAKTION
- Tags: ISLAMISIERUNG, #dropcap

**„Wir haben den Krieg gewonnen“: Ein Mann bedroht Deutsche in einem öffentlichen X-Audio-Stream mit Konzentrationslagern und kündigt Gewalt an. Nutzer haben den Account gemeldet. Doch ob daraus strafrechtliche Konsequenzen folgen, ist offen.**

VOLKSMUT liegt ein Audiomitschnitt vor, der massive Drohungen gegen Deutsche dokumentiert. In einem öffentlichen Audio-Stream auf X beschimpft ein Mann Deutsche unter anderem als „Fotzen“. Dann folgen Aussagen, die an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnern.

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Kurnachrichtendienst X: Audiomitschnitt 

„Wir haben den Krieg gewonnen“, erklärt der Sprecher. Anschließend droht er: „Wir stecken euch alle in Konzentrationslager.“ Seine nächste Aussage: „Wenn ihr Auschwitz wollt, dann bekommt ihr Auschwitz und wir werden schlimmer sein als die Russen.“

**Nutzer melden den Account – was passiert jetzt?**

Die Äußerungen blieben nicht unbeachtet. Nutzer haben den betreffenden Account bei X gemeldet. Inzwischen wurde das Profil nach den vorliegenden Informationen vorübergehend gesperrt. Ob die Plattform damit dauerhaft einschreitet oder weitere Maßnahmen folgen, ist bislang unklar.

Doch eine Sperre bei einem sozialen Netzwerk ist keine strafrechtliche Konsequenz. Ob Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, ist eine andere Frage. Gerade bei Bedrohungen und Hassrede im Internet erleben Betroffene immer wieder, dass Anzeigen nicht zu einer Anklage oder Verurteilung führen.

**Viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt**

Dass der Weg von einer Anzeige bis zu einer möglichen Verurteilung lang ist, zeigen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Rund 60 Prozent der 2024 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Nur rund sieben Prozent führten zu einer Anklage oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. Diese Zahlen beziehen sich auf sämtliche Ermittlungsverfahren und nicht ausschließlich auf Hasskriminalität.

Gleichzeitig gehen die Behörden durchaus gegen strafbare Äußerungen im Netz vor. Beim bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings im Februar 2026 wurden unter Koordination des Bundeskriminalamtes rund 140 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Dabei ging es unter anderem um Volksverhetzung, Bedrohungen und Beleidigungen.

**Drohungen gegen Deutsche dürfen nicht folgenlos bleiben**

Der Fall wirft erneut Fragen zum Umgang mit extremistischen Inhalten auf X auf. Wie kann es sein, dass in einem öffentlichen Audio-Stream derart drastische Drohungen verbreitet werden? Und wird es diesmal Konsequenzen geben, die über eine vorübergehende Accountsperre hinausgehen?

Ob die Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden, ist derzeit nicht bekannt. Für die Betroffenen und die meldenden Nutzer bleibt damit zunächst eine entscheidende Frage offen: Bleibt es bei einer Accountsperre – oder wird der Fall auch für den Sprecher juristische Folgen haben?