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# AfD-Verbotsverfahren - wie linksgrüne NGOs das AfD-Gutachten manipulierten
- URL: https://www.volksmut.de/die-wahrheit-hinter-dem-afd-verbotsgutachten-gff-vorstandin-baute-refugee-law-clinics-auf/
- Published: 2026-08-04T05:55:49.000Z
- Updated: 2026-08-05T08:06:01.000Z
- Description: Mehr als 1.000 Juristen fordern ein Parteiverbot – doch im Hintergrund steht ein Netzwerk aus Refugee Law Clinics und grünen Parteikarrieren
- Author: David Brough
- Tags: KULTURKAMPF, #dropcap, #toc, #video

Mehr als 1.000 Juristen haben in einem offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens gefordert. Der Aufruf richtet sich an Bundesregierung und Bundestag und stützt sich ausdrücklich auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Das rund 1.500 Seiten starke Papier kommt zu dem Ergebnis, die AfD verstoße gegen das Menschenwürdeprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Ein Verbotsantrag hätte demnach „wahrscheinlich Erfolg“.

Was in den meisten Berichten fehlt: Eine zentrale Figur im GFF-Vorstand hat jahrelang Refugee Law Clinics betrieben und damit systematisch die kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende vorangetrieben. Der Generalsekretär der Organisation stammt aus zwei Jahrzehnten grüner Parteiarbeit. Die personellen Verbindungen werfen die Frage auf, wie unabhängig ein solches Gutachten tatsächlich ist.

### Der offene Brief und das Gutachten

Mitte Juli 2026 legte der RAV den offenen Brief vor, zunächst mit gut 500 Unterschriften. Innerhalb weniger Tage verdoppelte sich die Zahl auf über 1.050 Juristen – darunter Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft. Der Brief nimmt direkten Bezug auf das GFF-Gutachten vom 25\. Juni 2026\. Dieses hatte ein achtköpfiges Team unter Leitung von Bijan Moini erstellt. Ausgewertet wurden nach Angaben der GFF mehr als drei Millionen Datenpunkte aus Programmen, Parlamentsdokumenten, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Über 2.500 Belege sollen das Ergebnis tragen.

Die GFF selbst betont, das Gutachten sei ausschließlich aus privaten Spenden finanziert und damit unabhängig. Zwei Staatsrechtler – Christoph Möllers und Sophie Schönberger – hätten die Ergebnisoffenheit bestätigt. Die politischen Reaktionen erfolgten rasch: Teile der SPD und der Grünen sahen darin den Anlass, endlich ein Verbotsverfahren einzuleiten. Andere Stimmen blieben skeptisch.

![](https://storage.ghost.io/c/68/9e/689eae0c-2a3a-4819-baa1-ea9828721197/content/images/2026/08/Bild-04.08.26-um-07.54.png)

### Nora Markard und die Refugee Law Clinic

Nora Markard sitzt im Vorstand der GFF. Die Juristin ist seit 2020 Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Zuvor hatte sie eine Juniorprofessur an der Universität Hamburg inne. Von Ende 2014 bis etwa 2019 leitete sie dort die Refugee Law Clinic Hamburg.

![](https://storage.ghost.io/c/68/9e/689eae0c-2a3a-4819-baa1-ea9828721197/content/images/2026/08/Bild-04.08.26-um-12.34.png)

Die Clinic ist ein studentisches Projekt an der juristischen Fakultät. Studierende bieten kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete und Asylsuchende an. Zu den Leistungen gehören Anhörungsvorbereitungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Untätigkeitsklagen, rechtliche Schritte nach abgelehnten Asylverfahren, Fragen der Duldung und des humanitären Aufenthaltsrechts. Die Beratung findet in Kooperation mit spezialisierten Anwälten statt und wird durch Supervision abgesichert. Markard baute die Clinic mit auf, konzipierte das Ausbildungsprogramm und war Beiratsmitglied des Dachverbands Refugee Law Clinics Deutschland.

In den Kreisen der Refugee Law Clinics und verwandter Initiativen ist der Slogan „Kein Mensch ist illegal“ seit Jahren ein fester linker Kampfbegriff. Er stammt aus dem bundesweiten Netzwerk gleichen Namens und steht für die Ablehnung jeglicher Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Aufenthalt. Auch wenn er auf der aktuellen Website der RLC Hamburg nicht als zentrales Foto erscheint, prägt er das ideologische Umfeld, in dem solche Clinics entstanden sind und arbeiten.

Ihre wissenschaftliche Arbeit kreist seit Jahren um Flüchtlingsrecht und Migration. 2011 wurde sie an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Dissertation zu „Herausforderungen an die Flüchtlingskonvention: Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in ‚neuen Kriegen‘“ promoviert. Das Buch erschien 2012 unter dem Titel „Kriegsflüchtlinge“. Zuvor hatte sie an der Freien Universität Berlin studiert.

Markard selbst beschreibt den Praxisbezug als wichtigen Bestandteil ihrer Arbeit. Die Leitung einer Refugee Law Clinic ist kein Randengagement. Sie bedeutet jahrelange institutionelle Förderung des Zugangs von Asylsuchenden zum Recht – und damit der Durchsetzung von Aufenthaltsansprüchen.

Die Refugee Law Clinic Hamburg ist dabei kein Einzelfall. Über ganz Deutschland verteilt gibt es inzwischen mehr als 30 solcher Clinics, organisiert im Dachverband Refugee Law Clinics Deutschland. Nora Markard war selbst Beiratsmitglieddieses Dachverbands. Das gesamte Netz – von Berlin über München bis Gießen – verdient eine eigene Betrachtung. 

### Das Netz der Refugee Law Clinics

Der Dachverband der Refugee Law Clinics ist kein neutrales Beratungsnetz. Im Beirat sitzt unter anderem GFF-Vorstandsmitglied Nora Markard. Weitere Beiratsmitglieder kommen aus dem progressiven Migrationsrechts-Milieu. Der Vorstand ist studentisch geprägt, das gesamte Netzwerk operiert jedoch klar im links-grünen Vorfeld: pro-asylrechtliche Positionen, Kooperationen mit Flüchtlingsräten und Kritik an restriktiver Migrationspolitik. Es handelt sich um eine zivilgesellschaftliche Infrastruktur, die systematisch den Zugang von Migranten zum Recht ausbaut – und damit politische Ziele verfolgt, die weit über reine Einzelfallberatung hinausgehen. Mehr dazu in einem Folgeartikel auf VOLKSMUT.

### Die Förderer: Campact, Chaos Computer Club, Bosch, Dreilinden und Luminate

Die GFF finanziert sich nach eigenen Angaben ausschließlich privat. Zu den institutionellen Förderern gehören unter anderem Campact, der Chaos Computer Club, die Robert Bosch Stiftung, die Dreilinden gGmbH und Luminate. Campact ist eine linksgerichtete Kampagnenorganisation, der Chaos Computer Club gilt als progressive Hacker- und Bürgerrechtsgruppe. Die Robert Bosch Stiftung zählt zu den großen deutschen Stiftungen mit liberalem Profil. Die Dreilinden gGmbH fördert gezielt queere und trans\* Rechte. Besonders aufschlussreich ist Luminate: Die Organisation gehört zum Omidyar Network, dem Stiftungsnetzwerk von eBay-Gründer Pierre Omidyar. Das Omidyar Network gilt als eine der einflussreichsten progressiven Philanthropie-Strukturen weltweit und finanziert weltweit Projekte zu Transparenz, digitaler Bürgerbeteiligung und zivilgesellschaftlichem Aktivismus. Zusammen mit den Open Society Foundations und weiteren links-liberalen Stiftungen zeigt die Fördererstruktur der GFF eine klare ideologische Einbettung in das progressive und linksgrüne Stiftungsmilieu – weit entfernt von politischer Neutralität.

### Der grüne Politiker Malte Spitz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde 2015 gegründet. Mitgründer waren unter anderem der damalige Richter Ulf Buermeyer und der Grünen-Politiker Malte Spitz. Spitz ist bis heute Generalsekretär der GFF – ein Posten, der bei einer klassischen NGO ungewöhnlich ist. 

Er war von 2004 bis 2006 politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend, von 2006 bis 2013 Beisitzer im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen und von 2013 bis 2022 Mitglied im Parteirat. Parallel engagierte er sich in Landesvorständen und als Kandidat für den Bundestag. Nach zwei Jahrzehnten enger Parteiarbeit ist Spitz nun Mitverantwortlicher einer Organisation, die ein Gutachten vorlegt, das ein AfD-Verbot fordert. Ein Versorgungsposten für einen langjährigen grünen Funktionär – und zugleich eine zentrale Schaltstelle bei einem Papier, das als „unabhängig“ verkauft wird.

### Kritik aus den eigenen Reihen

Nicht nur von rechts kommt Skepsis. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten die Strafrechtler Elisa Hoven und Marco Vöhringer am 29\. Juni 2026 einen Gastbeitrag unter dem Titel „Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt“. Politische Missbilligung allein begründe noch keine Verfassungswidrigkeit, schrieben sie. Das Gutachten diene weniger einer ergebnisoffenen Analyse als der Absicherung eines bereits feststehenden Ergebnisses. Weitere Verfassungsrechtler äußerten Zweifel an der Gewichtung der Belege und an der Übertragbarkeit einzelner Äußerungen auf die Gesamtpartei.

Die GFF verteidigte sich und verwies auf die Bestätigung der Ergebnisoffenheit durch Möllers und Schönberger. Doch der Eindruck bleibt: Das Gutachten wird von Befürwortern als wissenschaftlicher Durchbruch gefeiert, von Kritikern als politisch motivierte Zuspitzung gesehen. Haltlose Vorwürfe und Unterstellungen sind in der Debatte längst an der Tagesordnung – auf beiden Seiten.

### Angriff auf die juristische Objektivität

Ein Parteiverbotsverfahren ist das schärfste Instrument des Grundgesetzes. Es darf nicht zum Instrument politischer Konkurrenzbekämpfung werden. Wenn mehr als 1.000 Juristen einen offenen Brief unterzeichnen und sich dabei auf ein Gutachten stützen, dessen Trägerorganisation personell eng mit Refugee Law Clinics und grünen Parteistrukturen – bis hin zu den umstrittenen Berliner Netzwerken um Silke Gebel – verbunden ist, muss die Unabhängigkeit geprüft werden.

Nora Markard hat als Professorin und Clinic-Leiterin jahrelang den Zugang von Asylsuchenden zum Recht gestärkt. Malte Spitz hat zwei Jahrzehnte in der Grünen-Partei verbracht und ist privat mit einer führenden Berliner Grünen-Politikerin verbunden. Das ist kein Zufall und kein Randdetail. Es ist das Netzwerk hinter dem Gutachten, auf das sich der RAV-Brief stützt.

Die Frage, die bleibt: Kann eine Organisation mit diesen personellen Verflechtungen ein ergebnisoffenes, rein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorlegen – oder dient das Papier vor allem der politischen Mobilisierung?